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Niedersachsen Landkreis Stade Ahlerstedt

Hebesätze Ahlerstedt

Landkreis Stade · AGS 03359002 · 5.580 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ahlerstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Stade liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Ahlerstedt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ahlerstedt im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 652 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 329-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ahlerstedt im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ahlerstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ahlerstedt 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stade 430 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Stade mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ahlerstedt auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ahlerstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Stade mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ahlerstedt Grundsteuer B
Balje 410 % 0 Prozentpunkte 430 %
Hammah 410 % 0 Prozentpunkte 430 %
Harsefeld, Flecken 410 % 0 Prozentpunkte 420 %
Oederquart 410 % 0 Prozentpunkte 390 %
Freiburg (Elbe), Flecken 405 % −5 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Ahlerstedt konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Ahlerstedt beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ahlerstedt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ahlerstedt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ahlerstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ahlerstedt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ahlerstedt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ahlerstedt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Stade von 430 % liegt Ahlerstedt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ahlerstedt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ahlerstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.