Rheinland-Pfalz › Landkreis Ahrweiler ›Wirft
Hebesätze Wirft
Für Wirft ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Ahrweiler liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Wirft bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Wirft im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.020-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Wirft im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wirft | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ahrweiler | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 74 Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wirft auf Platz 72, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Wirft mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wirft | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Fuchshofen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Kottenborn | 401 % | −9 Prozentpunkte | 465 % |
| Schuld | 401 % | −9 Prozentpunkte | 465 % |
| Wershofen | 401 % | −9 Prozentpunkte | 465 % |
| Bad Breisig | 400 % | −10 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Wirft an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Wirft beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Wirft selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Wirft noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wirft
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wirft?
Der Hebesatz liegt bei 410 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wirft?
Wirft setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wirft hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Wirft liegt 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Wirft legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.