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Rheinland-Pfalz Landkreis Ahrweiler Wirft

Hebesätze Wirft

Landkreis Ahrweiler · AGS 07131086 · 157 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wirft ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Ahrweiler liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wirft bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wirft im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.020-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Wirft im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wirft, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wirft 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ahrweiler 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 74 Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wirft auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Wirft mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wirft Grundsteuer B
Fuchshofen 410 % 0 Prozentpunkte 465 %
Kottenborn 401 % −9 Prozentpunkte 465 %
Schuld 401 % −9 Prozentpunkte 465 %
Wershofen 401 % −9 Prozentpunkte 465 %
Bad Breisig 400 % −10 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Wirft an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wirft beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Wirft selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wirft noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wirft

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wirft?

Der Hebesatz liegt bei 410 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wirft?

Wirft setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wirft hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Wirft liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wirft legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wirft
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.