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Rheinland-Pfalz Landkreis Ahrweiler Kottenborn

Hebesätze Kottenborn

Landkreis Ahrweiler · AGS 07131042 · 176 Einwohner

Gewerbesteuer
401 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

401 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kottenborn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Ahrweiler liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.

Wie Kottenborn bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kottenborn im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 401 % setzen bundesweit 7 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.997 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.974-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kottenborn nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kottenborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kottenborn 401 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ahrweiler 380 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte

Von 74 Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kottenborn auf Platz 69, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kottenborn Grundsteuer B
Schuld 401 % 0 Prozentpunkte 465 %
Wershofen 401 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bad Breisig 400 % −1 Prozentpunkte 465 %
Dümpelfeld 400 % −1 Prozentpunkte 465 %
Harscheid 400 % −1 Prozentpunkte 385 %

Ein Rechenbeispiel für Kottenborn

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 401 % ergibt das 13.403,43 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 701,93 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Kottenborn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kottenborn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kottenborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kottenborn?

401 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.403,43 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kottenborn?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kottenborn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Ahrweiler von 380 % liegt Kottenborn 21 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kottenborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kottenborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.