Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Emsland Wippingen

Hebesätze Wippingen

Landkreis Emsland · AGS 03454060 · 995 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wippingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 355 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 % und damit auf demselben Wert.

Wie Wippingen zum Landesdurchschnitt liegt

Wippingen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 56 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 355 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 740-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Wippingen ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wippingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wippingen 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emsland 355 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 60 Gemeinden im Landkreis Emsland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wippingen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Wippingen liegt

Gemeinden im Landkreis Emsland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wippingen Grundsteuer B
Dersum 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Dörpen 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Fresenburg 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Heede 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Kluse 355 % 0 Prozentpunkte 355 %

Was der Hebesatz in Wippingen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 355 % Hebesatz sind 11.865,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wippingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Wippingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wippingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wippingen?

In Wippingen gilt ein Hebesatz von 355 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.865,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wippingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 355 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wippingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Emsland von 355 % liegt der Satz von Wippingen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wippingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wippingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.