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Hebesätze Kluse
355 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kluse aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 % und damit auf demselben Wert.
Wo Kluse im Vergleich steht
Der Wert von 355 % ordnet Kluse im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 55 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 550-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Kluse nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kluse | 355 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Emsland | 355 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
Von 60 Gemeinden im Landkreis Emsland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kluse auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Kluse liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kluse | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dersum | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Dörpen | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Fresenburg | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Heede | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Lahn | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
Ein Rechenbeispiel für Kluse
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 355 % macht daraus 11.865,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Kluse legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Kluse fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Kluse tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.513.922 Euro | 853 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 149.260 Euro | 84 Euro |
| Grundsteuer B | 190.368 Euro | 107 Euro |
| Grundsteuer A | 34.897 Euro | 20 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.775 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Kluse im Berichtsjahr 2024 853 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Kluse liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kluse
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kluse?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kluse?
355 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kluse hoch?
Kluse liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Emsland von 355 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Kluse legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.