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Bayern Landkreis Unterallgäu Winterrieden

Hebesätze Winterrieden

Landkreis Unterallgäu · AGS 09778217 · 964 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Winterrieden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 % und damit auf demselben Wert.

Wie Winterrieden bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Winterrieden im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.946-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Winterrieden im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winterrieden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winterrieden 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Unterallgäu 310 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winterrieden auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Winterrieden

Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winterrieden Grundsteuer B
Apfeltrach 310 % 0 Prozentpunkte 340 %
Babenhausen 310 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bad Grönenbach 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Benningen 310 % 0 Prozentpunkte 360 %
Egg a.d.Günz 310 % 0 Prozentpunkte 320 %

Was die Gewerbesteuer in Winterrieden konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Winterrieden, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Winterrieden noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winterrieden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winterrieden?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winterrieden?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Winterrieden hoch?

Gemessen am Median Landkreis Unterallgäu von 310 % liegt der Satz von Winterrieden genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Winterrieden legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Winterrieden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.