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Hebesätze Winterbach
Für Winterbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Winterbach zum Landesdurchschnitt liegt
Winterbach liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 145 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 385 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.225-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Winterbach nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Winterbach | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kreuznach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winterbach auf Platz 62, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Winterbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Allenfeld | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Argenschwang | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Boos | 385 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Braunweiler | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Burgsponheim | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Winterbach
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 385 % Hebesatz sind 12.868,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Winterbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Winterbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winterbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winterbach?
Der Hebesatz liegt bei 385 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.868,63 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winterbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Winterbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Winterbach liegt 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Winterbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.