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Niedersachsen Landkreis Wolfenbüttel Winnigstedt

Hebesätze Winnigstedt

Landkreis Wolfenbüttel · AGS 03158035 · 716 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Winnigstedt beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Wolfenbüttel liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Winnigstedt zum Landesdurchschnitt liegt

Winnigstedt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 77 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 440 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 840 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 850-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Winnigstedt im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winnigstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winnigstedt 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wolfenbüttel 420 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winnigstedt auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winnigstedt Grundsteuer B
Denkte 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Kissenbrück 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Kneitlingen 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Roklum 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Schöppenstedt 440 % 0 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Winnigstedt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 440 % Hebesatz sind 14.707,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Winnigstedt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Winnigstedt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winnigstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winnigstedt?

In Winnigstedt gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winnigstedt?

440 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Winnigstedt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Winnigstedt liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Winnigstedt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Winnigstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.