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Niedersachsen Landkreis Wolfenbüttel Kissenbrück

Hebesätze Kissenbrück

Landkreis Wolfenbüttel · AGS 03158021 · 1.674 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kissenbrück gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Wolfenbüttel liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kissenbrück hoch?

77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Kissenbrück im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 840 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 574-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kissenbrück im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kissenbrück, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kissenbrück 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wolfenbüttel 420 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kissenbrück auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kissenbrück

Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kissenbrück Grundsteuer B
Denkte 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Kneitlingen 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Roklum 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Schöppenstedt 440 % 0 Prozentpunkte 440 %
Vahlberg 440 % 0 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Kissenbrück konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kissenbrück, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kissenbrück noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kissenbrück

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kissenbrück?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kissenbrück?

Die Grundsteuer B liegt bei 440 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kissenbrück hoch?

Der Median Landkreis Wolfenbüttel liegt bei 420 %. Kissenbrück liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kissenbrück per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kissenbrück
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.