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Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Wilzenberg-Hußweiler

Hebesätze Wilzenberg-Hußweiler

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134094 · 287 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

365 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wilzenberg-Hußweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Wilzenberg-Hußweiler bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wilzenberg-Hußweiler im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.688-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Wilzenberg-Hußweiler im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wilzenberg-Hußweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wilzenberg-Hußweiler 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wilzenberg-Hußweiler auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Wilzenberg-Hußweiler liegt

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wilzenberg-Hußweiler Grundsteuer B
Achtelsbach 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Bergen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Brücken 365 % 0 Prozentpunkte 400 %
Eckersweiler 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Gösenroth 365 % 0 Prozentpunkte 365 %

Gewerbesteuer in Wilzenberg-Hußweiler an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Wilzenberg-Hußweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wilzenberg-Hußweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wilzenberg-Hußweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wilzenberg-Hußweiler?

In Wilzenberg-Hußweiler gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wilzenberg-Hußweiler?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wilzenberg-Hußweiler hoch?

Wilzenberg-Hußweiler liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Birkenfeld von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wilzenberg-Hußweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wilzenberg-Hußweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.