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Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Achtelsbach

Hebesätze Achtelsbach

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134002 · 392 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Achtelsbach beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Achtelsbach im Vergleich steht

Der Wert von 365 % ordnet Achtelsbach im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 149 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.459-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Achtelsbach im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Achtelsbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Achtelsbach 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Achtelsbach auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Achtelsbach liegt

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Achtelsbach Grundsteuer B
Bergen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Brücken 365 % 0 Prozentpunkte 400 %
Eckersweiler 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Gösenroth 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Hahnweiler 365 % 0 Prozentpunkte 365 %

Gewerbesteuer in Achtelsbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 365 % macht daraus 12.200,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Achtelsbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Achtelsbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Achtelsbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Achtelsbach?

Achtelsbach setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Achtelsbach?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Achtelsbach hoch?

Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %. Achtelsbach liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Achtelsbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Achtelsbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.