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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Willroth

Hebesätze Willroth

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132116 · 970 Einwohner

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

470 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Willroth aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Willroth bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Willroth im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 470 % setzen bundesweit 29 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.274 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 717-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Willroth im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Willroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Willroth 470 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Willroth auf Platz 102, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Willroth mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Willroth Grundsteuer B
Brachbach 470 % 0 Prozentpunkte 525 %
Katzwinkel (Sieg) 470 % 0 Prozentpunkte 530 %
Kirchen (Sieg) 470 % 0 Prozentpunkte 570 %
Krunkel 470 % 0 Prozentpunkte 520 %
Mudersbach 470 % 0 Prozentpunkte 540 %

Was die Gewerbesteuer in Willroth konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 470 % ergibt das 15.709,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Willroth beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Willroth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Willroth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Willroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Willroth?

470 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.709,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Willroth?

550 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Willroth hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Willroth liegt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Willroth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Willroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.