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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Kirchen (Sieg)

Hebesätze Kirchen (Sieg)

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132063 · 8.417 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kirchen (Sieg), Stadt

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
570 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
570 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kirchen (Sieg) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 570 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Kirchen (Sieg) im Vergleich steht

Der Wert von 470 % ordnet Kirchen (Sieg) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 28 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.274 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 63-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchen (Sieg) ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchen (Sieg), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchen (Sieg) 470 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchen (Sieg) auf Platz 102, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Kirchen (Sieg) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchen (Sieg) Grundsteuer B
Brachbach 470 % 0 Prozentpunkte 525 %
Katzwinkel (Sieg) 470 % 0 Prozentpunkte 530 %
Krunkel 470 % 0 Prozentpunkte 520 %
Mudersbach 470 % 0 Prozentpunkte 540 %
Pleckhausen 470 % 0 Prozentpunkte 550 %

Was der Hebesatz in Kirchen (Sieg) in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 470 % macht daraus 15.709,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Kirchen (Sieg) beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchen (Sieg) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchen (Sieg) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchen (Sieg)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchen (Sieg)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.709,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchen (Sieg)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 570 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchen (Sieg) hoch?

Kirchen (Sieg) liegt 50 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kirchen (Sieg) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kirchen (Sieg)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.