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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Willmenrod

Hebesätze Willmenrod

Westerwaldkreis · AGS 07143312 · 637 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
580 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Willmenrod setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 580 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Willmenrod im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Willmenrod im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.045-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Willmenrod nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Willmenrod, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Willmenrod 420 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Willmenrod auf Platz 191, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Willmenrod mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Willmenrod Grundsteuer B
Guckheim 415 % −5 Prozentpunkte 590 %
Mörsbach 415 % −5 Prozentpunkte 500 %
Nister 415 % −5 Prozentpunkte 500 %
Elbingen 400 % −20 Prozentpunkte 465 %
Enspel 400 % −20 Prozentpunkte 590 %

Ein Rechenbeispiel für Willmenrod

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Willmenrod beschliesst

Willmenrod legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Willmenrod fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Willmenrod

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Willmenrod?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Willmenrod?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 580 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Willmenrod hoch?

Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %. Willmenrod liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Willmenrod. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Willmenrod
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.