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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Nister

Hebesätze Nister

Westerwaldkreis · AGS 07143276 · 1.040 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nister gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Was der Wert für Nister bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Nister im höchsten Fünftel; der Satz von 415 % kommt insgesamt 59 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 663-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Nister vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nister, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nister 415 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nister auf Platz 188, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Nister liegt

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nister Grundsteuer B
Guckheim 415 % 0 Prozentpunkte 590 %
Mörsbach 415 % 0 Prozentpunkte 500 %
Willmenrod 420 % +5 Prozentpunkte 580 %
Elbingen 400 % −15 Prozentpunkte 465 %
Enspel 400 % −15 Prozentpunkte 590 %

Wie viel Gewerbesteuer in Nister anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 415 % sind das 13.871,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Nister und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Nister ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nister

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nister?

Nister setzt 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.871,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nister?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nister hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Nister liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Nister durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nister
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.