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Niedersachsen Landkreis Nienburg (Weser) Wietzen

Hebesätze Wietzen

Landkreis Nienburg (Weser) · AGS 03256036 · 2.109 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wietzen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wietzen hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Wietzen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 503-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wietzen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wietzen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wietzen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nienburg (Weser) 398 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wietzen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Wietzen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wietzen Grundsteuer B
Balge 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Binnen 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Estorf 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Husum 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Landesbergen 400 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Wietzen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wietzen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wietzen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wietzen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wietzen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wietzen?

Wietzen setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wietzen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wietzen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nienburg (Weser) von 398 % liegt Wietzen 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wietzen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wietzen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.