Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Kitzingen Wiesenbronn

Hebesätze Wiesenbronn

Landkreis Kitzingen · AGS 09675177 · 1.109 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wiesenbronn ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wiesenbronn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wiesenbronn im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.863-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wiesenbronn im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiesenbronn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiesenbronn 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kitzingen 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiesenbronn auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Wiesenbronn mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiesenbronn Grundsteuer B
Großlangheim 300 % 0 Prozentpunkte 260 %
Iphofen 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Markt Einersheim 300 % 0 Prozentpunkte 330 %
Albertshofen 310 % +10 Prozentpunkte 275 %
Seinsheim 310 % +10 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Wiesenbronn konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wiesenbronn beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wiesenbronn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wiesenbronn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesenbronn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesenbronn?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesenbronn?

Wiesenbronn setzt die Grundsteuer B auf 280 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wiesenbronn hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kitzingen von 320 % liegt der Satz von Wiesenbronn 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wiesenbronn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wiesenbronn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.