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Bayern Landkreis Kitzingen Großlangheim

Hebesätze Großlangheim

Landkreis Kitzingen · AGS 09675131 · 1.617 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Großlangheim, M

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großlangheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 260 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Großlangheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Großlangheim im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.542-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Großlangheim im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großlangheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großlangheim 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kitzingen 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großlangheim auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Großlangheim liegt

Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großlangheim Grundsteuer B
Iphofen 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Markt Einersheim 300 % 0 Prozentpunkte 330 %
Wiesenbronn 300 % 0 Prozentpunkte 280 %
Albertshofen 310 % +10 Prozentpunkte 275 %
Seinsheim 310 % +10 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Großlangheim an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Großlangheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Großlangheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großlangheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großlangheim?

Großlangheim setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großlangheim?

Großlangheim setzt die Grundsteuer B auf 260 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Großlangheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kitzingen von 320 % liegt Großlangheim 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Großlangheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Großlangheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.