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Hebesätze Wiernsheim
Für Wiernsheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Enzkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Wiernsheim bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Wiernsheim im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 27 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 382-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Wiernsheim im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wiernsheim | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Enzkreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Enzkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiernsheim auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Wiernsheim mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wiernsheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Birkenfeld | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Friolzheim | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Kämpfelbach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Keltern | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Mönsheim | 330 % | 0 Prozentpunkte | 305 % |
Was die Gewerbesteuer in Wiernsheim konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Wiernsheim beschließt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wiernsheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wiernsheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Wiernsheim aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.243.300 Euro | 331 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 267.330 Euro | 39 Euro |
| Grundsteuer B | 923.947 Euro | 136 Euro |
| Grundsteuer A | 24.919 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.778 | |
Wiernsheim nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 331 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiernsheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiernsheim?
330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiernsheim?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Wiernsheim hoch?
Wiernsheim liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Enzkreis von 340 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wiernsheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.