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Hebesätze Weyarn
In Weyarn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Miesbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wo Weyarn im Vergleich steht
Der Wert von 360 % ordnet Weyarn im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 755-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Weyarn im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weyarn | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Miesbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Landkreis Miesbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weyarn auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Weyarn liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weyarn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gmund a.Tegernsee | 350 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Rottach-Egern | 350 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Bayrischzell | 380 % | +20 Prozentpunkte | 340 % |
| Fischbachau | 380 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
| Hausham | 380 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
Was die Gewerbesteuer in Weyarn konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weyarn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weyarn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Weyarn
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.181.473 Euro | 576 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 214.591 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 425.259 Euro | 112 Euro |
| Grundsteuer A | 38.716 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.790 | |
Je Einwohner flossen Weyarn im Berichtsjahr 2024 576 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weyarn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weyarn?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weyarn?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Weyarn hoch?
Weyarn liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Miesbach von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Weyarn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.