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Niedersachsen Landkreis Leer Westoverledingen

Hebesätze Westoverledingen

Landkreis Leer · AGS 03457022 · 21.692 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Westoverledingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Westoverledingen zum Landesdurchschnitt liegt

Westoverledingen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 10 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 84-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Westoverledingen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Westoverledingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Westoverledingen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leer 390 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Westoverledingen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Westoverledingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Leer mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Westoverledingen Grundsteuer B
Rhauderfehn 350 % +20 Prozentpunkte 340 %
Nortmoor 360 % +30 Prozentpunkte 320 %
Uplengen 360 % +30 Prozentpunkte 340 %
Neukamperfehn 380 % +50 Prozentpunkte 949 %
Ostrhauderfehn 380 % +50 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Westoverledingen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Westoverledingen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Westoverledingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Westoverledingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Westoverledingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Westoverledingen?

Westoverledingen setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Westoverledingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Westoverledingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Leer von 390 % liegt der Satz von Westoverledingen 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Westoverledingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Westoverledingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.