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Niedersachsen Landkreis Leer Ostrhauderfehn

Hebesätze Ostrhauderfehn

Landkreis Leer · AGS 03457017 · 11.572 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ostrhauderfehn beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Ostrhauderfehn zum Landesdurchschnitt liegt

Ostrhauderfehn liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 182-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ostrhauderfehn im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ostrhauderfehn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ostrhauderfehn 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leer 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostrhauderfehn auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Ostrhauderfehn liegt

Gemeinden im Landkreis Leer mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ostrhauderfehn Grundsteuer B
Neukamperfehn 380 % 0 Prozentpunkte 949 %
Bunde 390 % +10 Prozentpunkte 390 %
Detern, Flecken 390 % +10 Prozentpunkte 410 %
Filsum 390 % +10 Prozentpunkte 410 %
Jemgum 390 % +10 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Ostrhauderfehn konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ostrhauderfehn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ostrhauderfehn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostrhauderfehn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostrhauderfehn?

In Ostrhauderfehn gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostrhauderfehn?

Ostrhauderfehn setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ostrhauderfehn hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Ostrhauderfehn liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ostrhauderfehn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ostrhauderfehn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.