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Hebesätze Weste
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weste aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Uelzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Weste bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Weste im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 752-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Weste vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weste | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Uelzen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Uelzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weste auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Weste liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weste | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenmedingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Emmendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Jelmstorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Eimke | 370 % | −10 Prozentpunkte | 390 % |
| Hanstedt | 390 % | +10 Prozentpunkte | 370 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Weste anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Weste und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Weste ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Weste tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 223.765 Euro | 246 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 20.610 Euro | 23 Euro |
| Grundsteuer B | 108.210 Euro | 119 Euro |
| Grundsteuer A | 43.291 Euro | 48 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 909 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Weste im Berichtsjahr 2024 246 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Weste liegt unter diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 909 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weste
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weste?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weste?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Weste hoch?
Weste liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Uelzen von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Weste. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.