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Bayern Landkreis Schwandorf Wernberg-Köblitz

Hebesätze Wernberg-Köblitz

Landkreis Schwandorf · AGS 09376150 · 5.644 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wernberg-Köblitz, M

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wernberg-Köblitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wernberg-Köblitz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wernberg-Köblitz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 493-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wernberg-Köblitz im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wernberg-Köblitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wernberg-Köblitz 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwandorf 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wernberg-Köblitz auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Wernberg-Köblitz liegt

Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wernberg-Köblitz Grundsteuer B
Fensterbach 330 % 0 Prozentpunkte 352 %
Gleiritsch 330 % 0 Prozentpunkte 380 %
Pfreimd 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Schwarzach b.Nabburg 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Steinberg am See 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Wernberg-Köblitz konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wernberg-Köblitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wernberg-Köblitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wernberg-Köblitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wernberg-Köblitz?

Wernberg-Köblitz setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wernberg-Köblitz?

340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wernberg-Köblitz hoch?

Wernberg-Köblitz liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Schwandorf von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wernberg-Köblitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wernberg-Köblitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.