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Bayern Landkreis Schwandorf Fensterbach

Hebesätze Fensterbach

Landkreis Schwandorf · AGS 09376125 · 2.419 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
352 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
366 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fensterbach beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 352 %. Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Fensterbach zum Landesdurchschnitt liegt

Fensterbach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.173-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Fensterbach im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fensterbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fensterbach 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwandorf 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fensterbach auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fensterbach Grundsteuer B
Gleiritsch 330 % 0 Prozentpunkte 380 %
Pfreimd 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Schwarzach b.Nabburg 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Steinberg am See 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Wernberg-Köblitz 330 % 0 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Fensterbach an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Fensterbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fensterbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fensterbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fensterbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fensterbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 352 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Fensterbach hoch?

Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 %. Fensterbach liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Fensterbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fensterbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.