Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Welschbillig

Hebesätze Welschbillig

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235501 · 2.614 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Welschbillig aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Welschbillig bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Welschbillig im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 254-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Welschbillig nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Welschbillig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Welschbillig 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Welschbillig auf Platz 82, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Welschbillig Grundsteuer B
Aach 415 % +5 Prozentpunkte 570 %
Franzenheim 415 % +5 Prozentpunkte 550 %
Gutweiler 405 % −5 Prozentpunkte 540 %
Hockweiler 415 % +5 Prozentpunkte 575 %
Igel 415 % +5 Prozentpunkte 575 %

Ein Rechenbeispiel für Welschbillig

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Welschbillig legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Welschbillig fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Welschbillig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Welschbillig?

Der Hebesatz liegt bei 410 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Welschbillig?

Die Grundsteuer B liegt bei 550 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Welschbillig hoch?

Welschbillig liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Trier-Saarburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Welschbillig. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Welschbillig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.