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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Gutweiler

Hebesätze Gutweiler

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235038 · 737 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gutweiler beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Gutweiler bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gutweiler im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 920-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Gutweiler ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gutweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gutweiler 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gutweiler auf Platz 81, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Gutweiler liegt

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gutweiler Grundsteuer B
Baldringen 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Bekond 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Freudenburg 400 % −5 Prozentpunkte 500 %
Kordel 400 % −5 Prozentpunkte 695 %
Riol 400 % −5 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Gutweiler in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gutweiler nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Gutweiler noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gutweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gutweiler?

405 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.537,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gutweiler?

540 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gutweiler hoch?

Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %. Gutweiler liegt damit 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Gutweiler durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gutweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.