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Rheinland-Pfalz Landkreis Mayen-Koblenz Weitersburg

Hebesätze Weitersburg

Landkreis Mayen-Koblenz · AGS 07137229 · 2.493 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
535 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Weitersburg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 535 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Weitersburg zum Landesdurchschnitt liegt

Weitersburg liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 55 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 405 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 269-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weitersburg im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weitersburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weitersburg 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mayen-Koblenz 400 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weitersburg auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weitersburg Grundsteuer B
Nickenich 405 % 0 Prozentpunkte 490 %
Acht 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Anschau 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Arft 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Baar 400 % −5 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Weitersburg konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 405 % Hebesatz sind 13.537,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Weitersburg nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weitersburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weitersburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weitersburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weitersburg?

Weitersburg setzt 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.537,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weitersburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 535 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weitersburg hoch?

Weitersburg liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Mayen-Koblenz von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Weitersburg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Weitersburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.