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Rheinland-Pfalz Landkreis Mayen-Koblenz Nickenich

Hebesätze Nickenich

Landkreis Mayen-Koblenz · AGS 07137081 · 3.617 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nickenich gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Nickenich im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Nickenich im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 178-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Nickenich im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nickenich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nickenich 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mayen-Koblenz 400 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nickenich auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nickenich Grundsteuer B
Weitersburg 405 % 0 Prozentpunkte 535 %
Acht 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Anschau 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Arft 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Baar 400 % −5 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Nickenich an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Nickenich selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Nickenich noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nickenich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nickenich?

405 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.537,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nickenich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nickenich hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Nickenich liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Nickenich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nickenich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.