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Baden-Württemberg Landkreis Karlsruhe Weingarten (Baden)

Hebesätze Weingarten (Baden)

Landkreis Karlsruhe · AGS 08215090 · 10.543 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Weingarten (Baden) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Weingarten (Baden) hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Weingarten (Baden) im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 246-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Weingarten (Baden) vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weingarten (Baden), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weingarten (Baden) 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Karlsruhe 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weingarten (Baden) auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weingarten (Baden) Grundsteuer B
Bad Schönborn 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Dettenheim 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hambrücken 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Karlsdorf-Neuthard 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kronau 340 % 0 Prozentpunkte 300 %

Wie viel Gewerbesteuer in Weingarten (Baden) anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Weingarten (Baden) nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Weingarten (Baden) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Weingarten (Baden) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weingarten (Baden)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weingarten (Baden)?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weingarten (Baden)?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Weingarten (Baden) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Weingarten (Baden) liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Weingarten (Baden) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Weingarten (Baden)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.