Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Karlsruhe Karlsdorf-Neuthard

Hebesätze Karlsdorf-Neuthard

Landkreis Karlsruhe · AGS 08215103 · 10.920 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Karlsdorf-Neuthard aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Karlsdorf-Neuthard bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Karlsdorf-Neuthard im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 240-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Karlsdorf-Neuthard vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karlsdorf-Neuthard, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karlsdorf-Neuthard 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Karlsruhe 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karlsdorf-Neuthard auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Karlsdorf-Neuthard liegt

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karlsdorf-Neuthard Grundsteuer B
Bad Schönborn 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Dettenheim 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hambrücken 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kronau 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Oberhausen-Rheinhausen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %

Wie viel Gewerbesteuer in Karlsdorf-Neuthard anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Karlsdorf-Neuthard ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlsdorf-Neuthard

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlsdorf-Neuthard?

In Karlsdorf-Neuthard gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlsdorf-Neuthard?

Karlsdorf-Neuthard setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Karlsdorf-Neuthard hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Karlsruhe von 350 % liegt Karlsdorf-Neuthard 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Karlsdorf-Neuthard
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.