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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Weinbach

Hebesätze Weinbach

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533019 · 4.296 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weinbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 560 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Weinbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Weinbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 332-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Weinbach im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weinbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weinbach 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weinbach auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weinbach Grundsteuer B
Bad Camberg 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Elbtal 380 % −10 Prozentpunkte 230 %
Hadamar 380 % −10 Prozentpunkte 460 %
Hünfelden 400 % +10 Prozentpunkte 420 %
Merenberg, Marktflecken 400 % +10 Prozentpunkte 570 %

Gewerbesteuer in Weinbach an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Weinbach nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Weinbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Weinbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weinbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weinbach?

In Weinbach gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weinbach?

Weinbach setzt die Grundsteuer B auf 560 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weinbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Limburg-Weilburg von 380 % liegt der Satz von Weinbach 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Weinbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Weinbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.