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Hebesätze Hünfelden
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hünfelden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Hünfelden zum Landesdurchschnitt liegt
Hünfelden liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 181-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hünfelden ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hünfelden | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Limburg-Weilburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hünfelden auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Hünfelden liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hünfelden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Camberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Merenberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 570 % |
| Runkel | 400 % | 0 Prozentpunkte | 590 % |
| Selters (Taunus) | 400 % | 0 Prozentpunkte | 475 % |
| Villmar | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Was der Hebesatz in Hünfelden in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hünfelden nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hünfelden noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Hünfelden
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.721.064 Euro | 277 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 238.093 Euro | 24 Euro |
| Grundsteuer B | 973.895 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer A | 122.813 Euro | 13 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.818 | |
Je Einwohner flossen Hünfelden im Berichtsjahr 2024 277 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hünfelden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hünfelden?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hünfelden?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Hünfelden hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Limburg-Weilburg von 380 % liegt Hünfelden 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Hünfelden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.