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Nordrhein-Westfalen Kreis Heinsberg Wassenberg

Hebesätze Wassenberg

Kreis Heinsberg · AGS 05370036 · 19.141 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wassenberg, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wassenberg beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Kreis Heinsberg liegt bei 421 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Wassenberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wassenberg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 81 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 224-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wassenberg vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wassenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wassenberg 420 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Heinsberg 421 % Berichtsjahr 2024 −1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Heinsberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wassenberg auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Heinsberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wassenberg Grundsteuer B
Erkelenz 420 % 0 Prozentpunkte 390 %
Selfkant 420 % 0 Prozentpunkte 660 %
Waldfeucht 421 % +1 Prozentpunkte 520 %
Hückelhoven 417 % −3 Prozentpunkte 493 %
Gangelt 416 % −4 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wassenberg anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wassenberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wassenberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wassenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wassenberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wassenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wassenberg hoch?

Der Median Kreis Heinsberg liegt bei 421 %. Wassenberg liegt damit 1 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wassenberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wassenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.