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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Warmsroth

Hebesätze Warmsroth

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133110 · 542 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Warmsroth beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Warmsroth hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Warmsroth im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.187-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Warmsroth ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Warmsroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Warmsroth 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Warmsroth auf Platz 98, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Warmsroth mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Warmsroth Grundsteuer B
Bretzenheim 395 % 0 Prozentpunkte 475 %
Eckenroth 395 % 0 Prozentpunkte 480 %
Rümmelsheim 395 % 0 Prozentpunkte 500 %
Feilbingert 400 % +5 Prozentpunkte 510 %
Frei-Laubersheim 400 % +5 Prozentpunkte 510 %

Was der Hebesatz in Warmsroth in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Warmsroth beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Warmsroth nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Warmsroth noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Warmsroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Warmsroth?

In Warmsroth gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Warmsroth?

Die Grundsteuer B liegt bei 480 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Warmsroth hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt Warmsroth 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Warmsroth. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Warmsroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.