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Hebesätze Warmensteinach
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Warmensteinach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Warmensteinach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Warmensteinach im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.235-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Warmensteinach im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Warmensteinach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bayreuth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Warmensteinach auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Warmensteinach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Warmensteinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Betzenstein | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Creußen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Eckersdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Gefrees | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Glashütten | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Was die Gewerbesteuer in Warmensteinach konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Warmensteinach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Warmensteinach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Warmensteinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Warmensteinach?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Warmensteinach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Warmensteinach hoch?
Gemessen am Median Landkreis Bayreuth von 380 % liegt der Satz von Warmensteinach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Warmensteinach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.