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Hebesätze Eckersdorf
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eckersdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Eckersdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Eckersdorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 566-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Eckersdorf vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Eckersdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bayreuth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eckersdorf auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Eckersdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Eckersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Betzenstein | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Creußen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Gefrees | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Glashütten | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Hollfeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Eckersdorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wer den Hebesatz in Eckersdorf beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Eckersdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Eckersdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eckersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eckersdorf?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eckersdorf?
Eckersdorf setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Eckersdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Eckersdorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Eckersdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.