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Hebesätze Wanna
In Wanna gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Cuxhaven liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Wanna hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Wanna im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 487-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Wanna im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wanna | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Cuxhaven | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Cuxhaven mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wanna auf Platz 16, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Wanna liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wanna | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Belum | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Cadenberge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Geestland | 400 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Hagen im Bremischen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Ihlienworth | 400 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
Gewerbesteuer in Wanna an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Wanna selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Wanna noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Wanna aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 322.000 Euro | 143 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 28.175 Euro | 13 Euro |
| Grundsteuer B | 299.370 Euro | 133 Euro |
| Grundsteuer A | 72.894 Euro | 32 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.249 | |
Wanna nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 143 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wanna
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wanna?
In Wanna gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wanna?
Die Grundsteuer B liegt bei 440 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Wanna hoch?
Gemessen am Median Landkreis Cuxhaven von 390 % liegt der Satz von Wanna 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Wanna legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.