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Hebesätze Wankendorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wankendorf beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Wankendorf hoch?
34 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 335 % fest. Damit liegt Wankendorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 324 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 149-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Wankendorf im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wankendorf | 335 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Plön | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −45 Prozentpunkte |
Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wankendorf auf Platz 21, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Wankendorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wankendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ruhwinkel | 335 % | 0 Prozentpunkte | 332 % |
| Schillsdorf | 335 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Behrensdorf (Ostsee) | 330 % | −5 Prozentpunkte | 280 % |
| Bönebüttel | 340 % | +5 Prozentpunkte | 330 % |
| Fargau-Pratjau | 330 % | −5 Prozentpunkte | 339 % |
Gewerbesteuer in Wankendorf an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 335 %, also 11.197,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Wankendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Wankendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Wankendorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.572.888 Euro | 539 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 164.329 Euro | 56 Euro |
| Grundsteuer B | 361.982 Euro | 124 Euro |
| Grundsteuer A | 23.585 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.917 | |
Je Einwohner flossen Wankendorf im Berichtsjahr 2024 539 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wankendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wankendorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wankendorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Wankendorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Wankendorf liegt 35 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Wankendorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.