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Schleswig-Holstein Kreis Plön Behrensdorf (Ostsee)

Hebesätze Behrensdorf (Ostsee)

Kreis Plön · AGS 01057004 · 633 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Behrensdorf (Ostsee) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Behrensdorf (Ostsee) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Behrensdorf (Ostsee) im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 587-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Behrensdorf (Ostsee) vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Behrensdorf (Ostsee), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Behrensdorf (Ostsee) 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Behrensdorf (Ostsee) auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Behrensdorf (Ostsee) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Behrensdorf (Ostsee) Grundsteuer B
Fargau-Pratjau 330 % 0 Prozentpunkte 339 %
Giekau 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Helmstorf 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lammershagen 330 % 0 Prozentpunkte 400 %
Schlesen 330 % 0 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Behrensdorf (Ostsee) anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Behrensdorf (Ostsee) beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Behrensdorf (Ostsee) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Behrensdorf (Ostsee) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Behrensdorf (Ostsee)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Behrensdorf (Ostsee)?

Behrensdorf (Ostsee) setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Behrensdorf (Ostsee)?

Die Grundsteuer B liegt bei 280 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Behrensdorf (Ostsee) hoch?

Gemessen am Median Kreis Plön von 370 % liegt der Satz von Behrensdorf (Ostsee) 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Behrensdorf (Ostsee). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Behrensdorf (Ostsee)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.