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Bayern Landkreis Oberallgäu Waltenhofen

Hebesätze Waltenhofen

Landkreis Oberallgäu · AGS 09780143 · 9.856 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waltenhofen beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Oberallgäu liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Waltenhofen zum Landesdurchschnitt liegt

Waltenhofen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 239-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Waltenhofen ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waltenhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waltenhofen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberallgäu 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waltenhofen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Waltenhofen liegt

Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waltenhofen Grundsteuer B
Haldenwang 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wildpoldsried 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bad Hindelang 360 % +10 Prozentpunkte 430 %
Oberstaufen 360 % +10 Prozentpunkte 420 %
Oy-Mittelberg 360 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Waltenhofen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Waltenhofen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Waltenhofen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waltenhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waltenhofen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waltenhofen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Waltenhofen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Waltenhofen liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Waltenhofen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Waltenhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.