Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Oberallgäu Bad Hindelang

Hebesätze Bad Hindelang

Landkreis Oberallgäu · AGS 09780123 · 5.281 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Hindelang, M

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Hindelang beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Oberallgäu liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bad Hindelang hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Bad Hindelang im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 546-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Hindelang vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Hindelang, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Hindelang 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberallgäu 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Hindelang auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Hindelang Grundsteuer B
Oberstaufen 360 % 0 Prozentpunkte 420 %
Oy-Mittelberg 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Weitnau 360 % 0 Prozentpunkte 420 %
Durach 365 % +5 Prozentpunkte 410 %
Haldenwang 350 % −10 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Hindelang anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Hindelang und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Hindelang ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Hindelang

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Hindelang?

Bad Hindelang setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Hindelang?

Die Grundsteuer B liegt bei 430 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Hindelang hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Bad Hindelang liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Hindelang selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Hindelang
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.