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Sachsen-Anhalt Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Wallstawe

Hebesätze Wallstawe

Landkreis Altmarkkreis Salzwedel · AGS 15081545 · 872 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wallstawe beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Wallstawe zum Landesdurchschnitt liegt

Wallstawe liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 150 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 365 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 117 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 210-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Wallstawe im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wallstawe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wallstawe 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel 345 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wallstawe auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wallstawe Grundsteuer B
Gardelegen 360 % −5 Prozentpunkte 380 %
Salzwedel 370 % +5 Prozentpunkte 370 %
Arendsee (Altmark) 350 % −15 Prozentpunkte 411 %
Beetzendorf 350 % −15 Prozentpunkte 380 %
Klötze 350 % −15 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Wallstawe an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 365 % Hebesatz sind 12.200,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Wallstawe nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Wallstawe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wallstawe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wallstawe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wallstawe?

365 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.200,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wallstawe?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wallstawe hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 345 %. Wallstawe liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wallstawe legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wallstawe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.