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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Wallmenroth

Hebesätze Wallmenroth

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132111 · 1.214 Einwohner

Gewerbesteuer
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

550 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wallmenroth aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 130 Prozentpunkte.

Wie Wallmenroth bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wallmenroth im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 550 % setzen bundesweit 6 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.299 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 574-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wallmenroth nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wallmenroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wallmenroth 550 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +130 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +170 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wallmenroth auf Platz 117, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Wallmenroth liegt

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wallmenroth Grundsteuer B
Scheuerfeld 550 % 0 Prozentpunkte 590 %
Orfgen 520 % −30 Prozentpunkte 520 %
Alsdorf 500 % −50 Prozentpunkte 500 %
Betzdorf 495 % −55 Prozentpunkte 585 %
Horhausen (Westerwald) 490 % −60 Prozentpunkte 490 %

Ein Rechenbeispiel für Wallmenroth

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 550 % ergibt das 18.383,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.682,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Wallmenroth legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wallmenroth fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wallmenroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wallmenroth?

Wallmenroth setzt 550 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 18.383,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wallmenroth?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 590 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wallmenroth hoch?

Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %. Wallmenroth liegt damit 130 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wallmenroth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wallmenroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.