Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Alsdorf

Hebesätze Alsdorf

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132002 · 1.528 Einwohner

Gewerbesteuer
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Alsdorf beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Wie Alsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Alsdorf im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 500 % setzen bundesweit 25 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.293 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 446-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Alsdorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Alsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Alsdorf 500 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +120 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Alsdorf auf Platz 115, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Alsdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Alsdorf Grundsteuer B
Betzdorf 495 % −5 Prozentpunkte 585 %
Horhausen (Westerwald) 490 % −10 Prozentpunkte 490 %
Kraam 480 % −20 Prozentpunkte 465 %
Molzhain 480 % −20 Prozentpunkte 540 %
Orfgen 520 % +20 Prozentpunkte 520 %

Was die Gewerbesteuer in Alsdorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 500 % ergibt das 16.712,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.011,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Alsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Alsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Alsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Alsdorf?

In Alsdorf gilt ein Hebesatz von 500 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.712,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Alsdorf?

Alsdorf setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Alsdorf hoch?

Alsdorf liegt 80 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Alsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Alsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.