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Hebesätze Walksfelde
In Walksfelde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.
Was der Wert für Walksfelde bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Walksfelde im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 958-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Walksfelde im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Walksfelde | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Herzogtum Lauenburg | 324 % | Berichtsjahr 2024 | +6 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Walksfelde auf Platz 68, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Walksfelde liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Walksfelde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitenfelde | 330 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brunsmark | 330 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brunstorf | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Fitzen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Fuhlenhagen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 275 % |
Was die Gewerbesteuer in Walksfelde konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Walksfelde, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Walksfelde noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Walksfelde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Walksfelde?
In Walksfelde gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Walksfelde?
310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Walksfelde hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt Walksfelde 6 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Walksfelde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.