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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Waldleiningen

Hebesätze Waldleiningen

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335048 · 418 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waldleiningen beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 525 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Waldleiningen hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Waldleiningen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.405-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Waldleiningen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldleiningen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldleiningen 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldleiningen auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Waldleiningen liegt

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldleiningen Grundsteuer B
Krickenbach 423 % +3 Prozentpunkte 609 %
Stelzenberg 428 % +8 Prozentpunkte 493 %
Eulenbis 430 % +10 Prozentpunkte 465 %
Frankenstein 410 % −10 Prozentpunkte 554 %
Lambsborn 410 % −10 Prozentpunkte 483 %

Was die Gewerbesteuer in Waldleiningen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Waldleiningen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Waldleiningen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldleiningen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldleiningen?

In Waldleiningen gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldleiningen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 525 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Waldleiningen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kaiserslautern von 400 % liegt der Satz von Waldleiningen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Waldleiningen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Waldleiningen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.