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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Frankenstein

Hebesätze Frankenstein

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335010 · 915 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
554 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankenstein beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 554 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Frankenstein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Frankenstein im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 751-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Frankenstein im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenstein 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenstein auf Platz 41, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenstein Grundsteuer B
Lambsborn 410 % 0 Prozentpunkte 483 %
Schopp 406 % −4 Prozentpunkte 601 %
Fischbach 405 % −5 Prozentpunkte 465 %
Otterberg 405 % −5 Prozentpunkte 475 %
Schallodenbach 405 % −5 Prozentpunkte 550 %

Gewerbesteuer in Frankenstein an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Frankenstein nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Frankenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Frankenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenstein?

410 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.704,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 554 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenstein hoch?

Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %. Frankenstein liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Frankenstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Frankenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.