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Hebesätze Waldhof-Falkenstein
In Waldhof-Falkenstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Waldhof-Falkenstein bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Waldhof-Falkenstein im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.298-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Waldhof-Falkenstein im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Waldhof-Falkenstein | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldhof-Falkenstein auf Platz 224, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Waldhof-Falkenstein mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Waldhof-Falkenstein | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Affler | 400 % | −10 Prozentpunkte | 500 % |
| Ammeldingen an der Our | 420 % | +10 Prozentpunkte | 500 % |
| Arzfeld | 400 % | −10 Prozentpunkte | 550 % |
| Balesfeld | 400 % | −10 Prozentpunkte | 500 % |
| Baustert | 400 % | −10 Prozentpunkte | 480 % |
Gewerbesteuer in Waldhof-Falkenstein an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Waldhof-Falkenstein beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Waldhof-Falkenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Waldhof-Falkenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldhof-Falkenstein
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldhof-Falkenstein?
Waldhof-Falkenstein setzt 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldhof-Falkenstein?
Die Grundsteuer B liegt bei 500 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Waldhof-Falkenstein hoch?
Gemessen am Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm von 380 % liegt der Satz von Waldhof-Falkenstein 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Waldhof-Falkenstein. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.