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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Waldgrehweiler

Hebesätze Waldgrehweiler

Donnersbergkreis · AGS 07333079 · 222 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Waldgrehweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Waldgrehweiler bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Waldgrehweiler im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.856-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Waldgrehweiler im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldgrehweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldgrehweiler 380 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldgrehweiler auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Waldgrehweiler

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldgrehweiler Grundsteuer B
Alsenz 380 % 0 Prozentpunkte 660 %
Bischheim 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bisterschied 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bolanden 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Dannenfels 380 % 0 Prozentpunkte 600 %

Was die Gewerbesteuer in Waldgrehweiler konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Waldgrehweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Waldgrehweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldgrehweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldgrehweiler?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldgrehweiler?

Waldgrehweiler setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Waldgrehweiler hoch?

Waldgrehweiler liegt 9 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Waldgrehweiler selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Waldgrehweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.